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Hallo Welt!

von absturzsicherungwpadmin | Nov. 20, 2023 | Allgemein

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Absturzsicherung.team 
Denny Funk 
Cyriakusstraße 44 
47839 Krefeld 

Telefon
+49 2151 411 6219

E-Mail
info@absturzsicherung.team

Online
www.absturzsicherung.team

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27a Umsatzsteuergesetz:
DE283319582

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

LVM Versicherung
Kolde-Ring 21
48126 Münster

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der ABSTURZSICHERUNG.TEAM – Denny Funk – Montagebau („ABSTURZSICHERUNG.TEAM“) gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers („Kunde“ oder „Besteller“) unter Verweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen.
1.2 Die einzelnen Leistungen von ABSTURZSICHERUNG.TEAM sind gesonderten Vereinbarungen oder Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die zwischen dem Kunden und ABSTURZSICHERUNG.TEAM gesondert vereinbart werden.

2. Angebote, Aufträge
2.1 Alle Angebote von ABSTURZSICHERUNG.TEAM sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B. Reisen, Aufmass etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt.
2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher oder per Telefax erteilter Auftragsbestätigung von ABSTURZSICHERUNG.TEAM zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon oder Fax und Auftragsänderungen durch den Kunden.
2.3 Werden ABSTURZSICHERUNG.TEAM Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder Bearbeitung von angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung mit den genauen Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile beizufügen. Fehlt eine solche Aufstellung, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung von ABSTURZSICHERUNG.TEAM als Nachweis für die angelieferten Teile.
2.4 Von FUNK.TION ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer Vereinbarung entschädigungslos in das Eigentum von ABSTURZSICHERUNG.TEAM über.

3. Lieferbedingungen
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe oder Abnahme am Firmenstandort von ABSTURZSICHERUNG.TEAM. Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss sich dieser durch eine entsprechende Legitimation ausweisen. ABSTURZSICHERUNG.TEAM ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Legitimation zu prüfen.
3.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, so erfolgt diese auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
3.4 Von ABSTURZSICHERUNG.TEAM angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.5 Gerät ABSTURZSICHERUNG.TEAM in Liefer- bzw. Leistungsverzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet ABSTURZSICHERUNG.TEAM nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn sie bei Lieferanten von ABSTURZSICHERUNG.TEAM oder deren Unterlieferanten eintreten – hat ABSTURZSICHERUNG.TEAM auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind im Falle höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse ausgeschlossen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich ab Firmenstandort von ABSTURZSICHERUNG.TEAM ausschließlich Porto, Frachtkosten und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung, wie z.B. ab Werk des Herstellers, getroffen wird. Mehrwertsteuer hat der Kunde zu tragen, soweit sie anfällt. Wird die Verpackung von ABSTURZSICHERUNG.TEAM gestellt, werden hierfür die Selbstkosten berechnet.
4.2 Alle Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Abzüge sind mangels anderer Vereinbarung unzulässig.
4.3 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. ABSTURZSICHERUNG.TEAMs Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Abnahme oder, falls keine Abnahme vorgesehen ist, mit Übergabe der Ware am Firmenstandort von ABSTURZSICHERUNG.TEAM auf den Kunden über, bei Versendung sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Firmenstandort von ABSTURZSICHERUNG.TEAM verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.

6. Annahmeverzug
6.1 Der Kunde kommt mit der Abnahme bzw. Übernahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. das Bereitstehen der Ware mitgeteilt worden ist, die Ware abholt oder ihre Versendung veranlasst. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM außerdem berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft behält sich ABSTURZSICHERUNG.TEAM weiterhin vor, die Ware auf Kosten des Kunden anderweitig einzulagern bzw. anderweitig zu verkaufen.

7. Versicherung
ABSTURZSICHERUNG.TEAM hält die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes während der Reparaturausführung trägt der Kunde.

8. Material/Gegenstände des Kunden
8.1 Falls ABSTURZSICHERUNG.TEAM mit dem Auftragsgegenstand weitere Gegenstände überlassen werden, haftet ABSTURZSICHERUNG.TEAM für Schäden auch an diesen Gegenständen nur nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser Geschäftsbedingungen.
8.2 Der Kunde gewährt ABSTURZSICHERUNG.TEAMein Pfandrecht an allen von ihm eingebrachten Gegenständen für Forderungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag.
8.3 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei ABSTURZSICHERUNG.TEAM bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 ABSTURZSICHERUNG.TEAM behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit ABSTURZSICHERUNG.TEAM getilgt hat. Der Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für FUNK.TION als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit ABSTURZSICHERUNG.TEAM nicht gehörenden Sachen erwirbt ABSTURZSICHERUNG.TEAM Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
9.2 Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen ABSTURZSICHERUNG.TEAM gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in ABSTURZSICHERUNG.TEAMs Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Im Einzelnen gilt folgendes:
a) Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinen Kunden, so hat er sich gegenüber diesen das Eigentum an der veränderten Ware vorzubehalten. Ohne diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht ermächtigt.
b) Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung von ABSTURZSICHERUNG.TEAMs Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung schon jetzt an ABSTURZSICHERUNG.TEAM ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen ABSTURZSICHERUNG.TEAM Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der ABSTURZSICHERUNG.TEAMs Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung des Kunden für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an ABSTURZSICHERUNG.TEAM abgetreten. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen.
c) Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos (einschließlich des entsprechenden Teils des Schlusssaldos) aus dem Kontokorrent an ABSTURZSICHERUNG.TEAM ab. Werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag vereinbart, so ist die ABSTURZSICHERUNG.TEAM nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an ABSTURZSICHERUNG.TEAM abgetreten zu behandeln.
d) Der Kunde ist bis zu ABSTURZSICHERUNG.TEAMs Widerruf zur Einziehung der an FABSTURZSICHERUNG.TEAM abgetretenen Forderungen ermächtigt.
9.3 Solange ABSTURZSICHERUNG.TEAM das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde Vorbehaltsware, soweit er über sie verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung sind ABSTURZSICHERUNG.TEAM unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware erforderlich sind, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
9.4 Bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware sowie sonstiger Sorgfaltspflichten durch den Kunden sowie beim Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn ABSTURZSICHERUNG.TEAM dies schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist. Entsprechendes gilt in allen anderen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden.
9.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so wird ABSTURZSICHERUNG.TEAM auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach dessen Wahl freigeben.
9.6 Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich ABSTURZSICHERUNG.TEAMs vorbezeichneten Rechte auf den gesetzlich zulässigen Umfang.
9.7 ABSTURZSICHERUNG.TEAM behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form -Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. ABSTURZSICHERUNG.TEAM verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

10. Mängelansprüche
10.1 Die Mängelansprüche gemäß Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen bestehen beim Kauf von Waren nur dann, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377 HGB ordnungemäß erfüllt hat.
10.2 Beim Verkauf von gebrauchten Waren ist jegliche Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
10.3 Beim Verkauf von neu hergestellten Waren findet in Fällen des Unternehmerrückgriffs des Kunden gegen ABSTURZSICHERUNG.TEAM nach erfolgreicher Minderung oder Rückgabe durch einen Verbraucher § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass ABSTURZSICHERUNG.TEAM im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.

11. Rechte des Kunden bei Mängeln
11.1 Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn ABSTURZSICHERUNG.TEAM innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist.
11.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Wahl von ABSTURZSICHERUNG.TEAM durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet ABSTURZSICHERUNG.TEAM, ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.
11.3 ABSTURZSICHERUNG.TEAM ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls ABSTURZSICHERUNG.TEAM den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).
11.4 Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen.
11.6 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungsanleitungen oder Anweisungen von FUNK.TION oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von ABSTURZSICHERUNG.TEAM vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
11.7 Soweit der Kunde berechtigterweise die Ware an ABSTURZSICHERUNG.TEAM zurücksendet, hat der Kunde der Lieferung einen vollständig ausgefüllten Retourenschein beizulegen. Liegt der Retourenschein der Lieferung nicht bei, ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM berechtigt, die Rückzahlung des Kaufpreises zu verweigern. Für den Fall, dass ABSTURZSICHERUNG.TEAM dem Kunden Kulanzweise eine Rücksendung anbietet, ist der entsprechenden Rücksendung ebenfalls ein vollständig ausgefüllter Retourenschein beizufügen. Andernfalls ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM dazu berechtigt, die Annahme der Rücksendung zu verweigern.

12. Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet ABSTURZSICHERUNG.TEAM für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können in diesem Fall nicht verlangt werden.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.4 Soweit die Haftung von ABSTURZSICHERUNG.TEAM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ABSTURZSICHERUNG.TEAM.

13. Sonstiges
13.1 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, geben diese Bedingungen die gesamten Vereinbarungen zwischen ABSTURZSICHERUNG.TEAM und dem Kunden wieder. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen ABSTURZSICHERUNG.TEAM und dem Kunden gilt, sowohl für den Abschluss als auch für die Ausführung des Vertrages, deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des IPR und des UN-Kaufrechts.
13.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Krefeld. ABSTURZSICHERUNG.TEAM behält sich jedoch das Recht vor, stattdessen das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Denny Funk Montagebau
Cyriakusstraße 44
47839 Krefeld

 

+49 (0) 2151-4116219

E-Mail: info@absturzsicherung.team
Website: www.absturzsicherung.team

Montage- und Wartungsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden Montagebedingungen gelten sowohl gegenüber Kaufleu- ten als auch gegenüber Verbrauchern und für alle von der ABSTURZSICHERUNG.TEAM Denny Funk Montagebau (im Folgenden auch Auftragnehmer) erbrachten Montage- und Wartungsarbeiten. Sie ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen, Vergütung

• Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den jeweiligen Vertrag bestimmt.
• Die Leistungen werden zu Festpreisen oder nach Aufwand abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Montagen nach dem verein- barten Festpreis berechnet. Nach Aufwand wird die geleistete Arbeitszeit nach Maßgabe der jeweils gültigen Verrechnungssätze des Auftragnehmers abge- rechnet, derzeit lauten diese wie folgt:
Arbeitsstunde 50 €
An- und Abfahrt 350 €

Es wird weiterhin eine Pauschale für eine einmalige An- und Abreise des Montage- bzw. Wartungspersonals, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet. Das eingesetzte Material wird zu den jeweils gültigen Preisen des Auftragnehmers in Rechnung gestellt. Für die Bereitstellung von Spezialwerk- zeug, Mess- und Prüfgeräten gelten die jeweils gültigen Verrechnungssätze des Auftragnehmers.
• Führt der Auftragnehmer Arbeiten auf Verlangen des Auftraggebers aus, die im Pauschalpreis nicht enthalten sind, werden diese Leistungen nach Aufwand berechnet.

• Jede weitere notwendige Anfahrt die nicht auf ein Verschulden des Auftrag- nehmers zurückzuführen ist wird mit einem Betrag in Höhe von 350,-€ zuzüg- lich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, in Rechnung gestellt.

• Die Einweisung in die Systeme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Montage. Soweit hierfür eine gesonderte Anfahrt erforderlich ist und/oder der Auftraggeber eine Einweisung zu einem anderen Zeitpunkt wünscht ist diese Leistung gesondert zu vergüten.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

• Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung nötigen Unterlagen dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unentgeltlich und rechtzeitig zu über- geben. Insbesondere hat er alle nötigen Angaben über die Lage verdeckt ge- führter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben zu machen.
• Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Insbesondere hat er für die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle zu sorgen, so dass sich hier- aus keine Verzögerungen während der Montage ergeben.
• Ab einer Arbeitshöhe von 2 m werden unfallsichere Einrichtungen vom Auftraggeber gestellt.
• Soweit Hubarbeitsbühnen und/oder Gerüste erforderlich sind, sind diese bauseits zu stellen.
• Die Abdichtung des Bauwerks nach erfolgter Montage/Wartung hat, soweit nicht gesondert beauftragt, bauseits zu erfolgen

§ 4 Spezielle Mitwirkungspflichten des Bestellers

• Allgemeines: Die Einweisung in die Systeme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Montage. Soweit hierfür eine gesonderte Anfahrt erforderlich ist und/oder der Auftraggeber eine Einweisung zu einem anderen Zeitpunkt wünscht ist diese Leistung gesondert zu vergüten.
• Endmontage Seilsicherungssysteme und Zertifizierung
• Ein freier und gesicherter Zugang zu allen Bauteilen muss gewährleistet sein.
• Soweit das System auf Einzelanschlagpunkten montiert wird sind diese bauseits zu installieren und einzudichten.
• Rechtzeitig vor Beginn der Montage ist dem Auftragnehmer die genaue Län- ge des zu montierenden Seiles bzw. der Seile und der Verlauf der Seile bekannt zu geben.
• Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu installierenden Seile behinderungsfrei gezogen werden können, insbesondere keine Dachaufbauten wie zum Beispiel Lichtkuppeln, PV-Anlagen oder ähnliches den Seilverlauf bevhindern. Ein Anliegen des Seils am Bauwerk ist auszuschließen
• Montage von Anschlagpunkten
• Ein freier und gesicherter Zugang zu allen Bauteilen muss gewährleistet sein.
• Bei einer Installation auf/in einem Betonuntergrund muss Hammerschlagbohren möglich sein.
• Erforderliche Maler-/Spachtelarbeiten im Innenbereich sind bauseits durchzuführen und zu beauftragen. Eventuelle Fehlbohrungen, insbesondere solche die dadurch verursacht wurden, dass Bewehrungseisen ein hammerschlagbohren verhindern, sind auf Kosten des Auftraggebers zu verschließen und ordnungsgemäß instand zu setzen.

§ 4 Fristen, Unterbrechung
• Ausführungsfristen werden verlängert, soweit die fristgerechte Erbringung der Leistung dem Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird. Die Fristverlängerung wird berechnet nach der Dauer der Behinderung unter Berücksichtigung einer angemessenen Zeit zur Wiederauf- nahme der Arbeiten.
• Wird die Montage für voraussichtlich mehr als sechs Wochen unterbrochen, ohne dass die Leistung dauernd unmöglich wird, so sind die ausgeführten Leistungen nach Aufwand oder Aufmaß abzurechnen. Bei Festpreisen ist ein dem Grad der Fertigstellung entsprechender Anteil zu berechnen.

§ 5 Unmöglichkeit der Leistung
• Wird die Erstellung der Leistung unmöglich, so hat der Auftragnehmer dies unverzüglich mit Angabe von Gründen dem Auftraggeber mitzuteilen. Hat der Auftragnehmer die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten, hat er Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.
• Die erbrachten Leistungen sind nach Aufwand oder Aufmaß abzurechnen. Darüber hinaus sind die Kosten zu vergüten, die dem Auftragnehmer bereits entstanden und in den nicht ausgeführten Teilen der Gesamtleistung enthalten sind. Fernerhin steht dem Auftragnehmer in diesem Falle sein entgangener Gewinn aus dem Auftrag zu.

§ 6 Abnahme
Die Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers hat unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Soweit eine gesonderte Abnahme verlangt wird, ist diese nach entstehendem Aufwand zu vergüten.

§ 7 Gefahrenübergang
• Verzögert sich durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Montage um mehr als 10 Tage unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Verzögerung bzw., der Unterbrechung auf den Auftraggeber über.
• Wird die Erstellung der Leistung unmöglich, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der bereits erbrachten Leistung mit der Anzeige auf den Auf- traggeber über, soweit der Auftragnehmer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat.
• Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat dieser für die ausgeführten Teile der Leistung die Ansprüche nach § 4 Abs. 2.
• Bei vollständig erbrachten Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme oder eine gemäß § 5 die Abnahme ersetzende Handlung auf den Auftraggeber über.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
• Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkann- ten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
• Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorge- schriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmens, so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung für diese Mängel frei.
• Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauarbeiten zwei Jahre, für gelieferte Teile ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung. Für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nach- lässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder ungeeigneten Baugrundes entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
• Schadensersatzansprüche sind – unabhängig von der Art der Pflichtver- letzung und einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
• Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet ABSTURZSICHERUNG.TEAM für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Auf- wendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittel- bare und Folgeschäden können in diesem Fall nicht verlangt werden.
• Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 4 und 5 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• Soweit die Haftung von ABSTURZSICHERUNG.TEAM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ABSTURZSICHERUNG.TEAM.

§ 9 Zahlungen
• Abschlagzahlungen sind auf Aufforderung des Auftragnehmers in angemes-sener Höhe inklusive der darauf entfallenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Als Leistungen gelten auch die für die geforderte Leistung eigens angelieferten Stoffe und Baustelle, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Eigentum an ihnen übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wird, Ab- schlagzahlungen sind sofort nach Zugang der Aufstellung zu leisten. Leistet der Auftraggeber trotz Mahnung nicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen entsprechend den Bestimmungen nach § 4 abzurechnen.
• Schlusszahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage der Schlussrechnung netto zu leisten.
• Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist der Auftrag- nehmer – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. ABSTURZSICHERUNG.TEAMs Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug ist ABSTURZSICHERUNG.TEAM außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt.

§ 10 Sonstiges
• Zahlungen des Auftraggebers an das Montagepersonal haben gegenüber dem Auftragnehmer keine schuldbefreiende Wirkung.
• Für Arbeiten auf Verlangen des Auftraggebers in Erweiterung, Abänderung oder außerhalb des Montageauftrages übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung und Haftung, sofern die Arbeiten nicht vorher ausdrücklich vereinbart worden sind.
• Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, geben diese Bedingungen die gesamten Vereinbarungen zwischen ABSTURZSICHERUNG.TEAM und dem Kunden wieder. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
• Für die Rechtsbeziehungen zwischen ABSTURZSICHERUNG.TEAM und dem Kunden gilt, sowohl für den Abschluss als auch für die Ausführung des Vertrages, deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des IPR und des UN-Kaufrechts.
• Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Krefeld. ABSTURZSICHERUNG.TEAM behält sich jedoch das Recht vor, stattdessen das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.
• Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen